Sie benötigen eine Schulbegleitung / Integrationshilfe?
Wir unterstützen Sie gerne!
Die Schulbegleitung muss in der Regel beim zuständigen Kostenträger beantragt werden.
Je nach Bedarf und Art der Beeinträchtigung kann das entweder das Jugendamt (nach § 35a SGB VIII – seelische Behinderung) oder die Eingliederungshilfe für Minderjährige (nach SGB IX für behinderte oder von Behinderung bedrohte Minderjährige) sein.
Nach der Genehmigung durch die Zuständige Behörde suchen wir eine passende Schulbegleitung und diese begleitet Ihr Kind schnellstmöglich, so dass es die Unterstützung erhält, die es benötigt.
Kein Kind ist wie das andere – deshalb gestalten wir jede Schulbegleitung ganz individuell. Unsere erfahrenen Schulbegleiter*innen passen die Unterstützung gezielt an die Bedürfnisse Ihres Kindes an: Ob bei der Bewältigung des Unterrichts, in sozialen Situationen oder im Umgang mit Herausforderungen im Schulalltag. Und wenn etwas mal nicht nach Ihren Wünschen läuft, melden Sie sich! Wir haben immer ein offenes Ohr für Sie und Ihre Wünsche!
0. Erstgespräch mit uns
Wir beraten Sie unverbindlich zu den Voraussetzungen und zum Ablauf der Beantragung, wenn Sie es wünschen.
Das ist jedoch kein Muss.
1. Fachliches Gutachten
Sie benötigen ein fachärztliches Gutachten. Dieses bestätigt den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes. Es kann beispielsweise von einem Psychologen oder einem anderen Facharzt ausgestellt werden.
2. Antragstellung
Sie reichen den Antrag beim zuständigen Amt ein – gerne helfen wir Ihnen dabei.
Auf den entsprechenden Homepages der zuständigen Behörde finden Sie die Antragsformulare zum Download.
3. Bewilligung & Start
Nach der Genehmigung suchen wir eine passende Schulbegleitung und begleiten Ihr Kind schnellstmöglich.